Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Abwägungsmaterial wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange als auch der Öffentlichkeit und Betroffener wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7 BauGB).

 

Auf der Grundlage des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 125.3 für das Gebiet nördlich der Rotkreuzstraße in der Fassung vom 15.06.2021 als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 125.3 für das Gebiet nördlich der Rotkreuzstraße bekannt zu machen.