Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Beschluss:

Auf Grundlage des § 1 (7) BauGB wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Der Bebauungsplan Nr. 225 für das Gebiet westlich Sigwolfstraße – südlich Dachauer Straße wird einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 225 für das Gebiet westlich Sigwolfstraße – südlich Dachauer Straße öffentlich bekannt zu machen.