Beschluss:
Auf der Grundlage des § 1 (7) BauGB wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Der Bebauungsplan Nr. 108.IA Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „An der Hölderlin- und Santnerstraße“ wird einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 108.IA Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „An der Hölderlin- und Santnerstraße“ öffentlich bekannt zu machen.