Beschluss:
Der Ausschuss stimmt dem Abschluss eines Ablösevertrages zur Erbringung der Pflicht zur Herstellung eines Kinderspielplatzes grundsätzlich zu. Der Ausschuss legt für die Ablöse den Betrag von 60.000,00 € fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausarbeitung zügig zu erledigen.