Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Abwägungsmaterial wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange als auch der Öffentlichkeit und Betroffener wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7 BauGB).

 

Auf der Grundlage des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 229 für das Gebiet östlich des Pretzener Weges, westlich der Hörlkofener Straße und nördlich der Nußbaumstraße als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 229 für das Gebiet östlich des Pretzener Weges, westlich der Hörlkofener Straße und nördlich der Nußbaumstraße bekannt zu machen.