Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)

1.Beschluss:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 242 für das „Westlich der Johann-Auer-Straße und östlich der Straße Am Kletthamer Feld“ wird gemäß § 16 BauGB die Veränderungssperre als folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung

 

Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:

 

§ 1

 

 

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 242 für das Gebiet „Westlich der Johann-Auer-Straße und östlich der Straße Am Kletthamer Feld“ wird eine Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet.

 

§ 2

 

Zur Sicherung der Planung dürfen

 

1.Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

 

2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen der Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

§3

 

Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0

 

 

2. Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt weitere erforderliche Schritte durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: angenommen; 15:0