Beschluss:
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden auf der Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB gerecht abgewogen. Stellungnahmen von Privatpersonen waren nicht abzuwägen.
Der Bebauungsplan Nr. 55.11 I A für einen Teilbereich des "Bebauungsplans für das Gebiet an der Moosinninger Straße, Gemeinde Altenerding" wird mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung in der Fassung vom 20.04.2021 bzw. vom 06.10.2020 beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 55.11 I A bekannt zu machen.