Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 207 I für das Gebiet westlich der Ganghoferstraße in der Fassung vom 20.04.2021 wird gefasst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen.