Beschluss:
Mit dem geschilderten Vorgehen besteht Einverständnis. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 217 wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.
Beschluss:
Mit dem geschilderten Vorgehen besteht Einverständnis. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 217 wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.