Beschluss:
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 230 für das Gebiet „Westlich der Haager Straße“ wird aufgehoben.
Die zukünftige Bebauung der betroffenen Grundstücke erfolgt auf der Grundlage des
§ 34 BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortslagen.