TOP Ö 2: Bebauungsplan Nr. 229 für das Gebiet "östlich des Pretzener Weges, westlich der Hörlkofener Straße und nördlich der Nußbaumstraße" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss