Beschluss:
Die Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg am Pretzner Berg“, Flur-Nr. 3132/5 der Gemarkung Altenerding, ist wegen dem Verlust jeder Verkehrsbedeutung einzuziehen.
Die Stadtratsmitglieder Gutwill und Koppe waren bei Beratung und Abstimmung nicht anwesend.