Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Abwägungsmaterial wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange als auch der Öffentlichkeit und Betroffener wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7 BauGB).

 

Auf der Grundlage des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 191 für das Gebiet westlich der Freisinger Straße in der Fassung vom 10.12.2020 als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 191 für das Gebiet westlich der Freisinger Straße bekannt zu machen.