Beschluss:
Mit der Planung besteht Einverständnis. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 240 wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.
Beschluss:
Mit der Planung besteht Einverständnis. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 240 wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.