Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 wird unter der bisherigen Maßgabe unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege weiterverfolgt.
Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 185 wird unter der bisherigen Maßgabe unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege weiterverfolgt.