Beschluss:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 108.IA Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „An der Hölderlin- und Santnerstraße“ wird zugestimmt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.