Beschluss:
Die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen der betroffenen Privatpersonen, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie Behörden wurden untereinander und gegeneinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Der Bebauungsplan Nr. 224 I für das Gebiet „Westlich der Landshuter Straße und östlich des Mühlgrabens“ wird in seiner Fassung vom 08.09.2020 als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 224 I für das Gebiet „Westlich der Landshuter Straße und östlich des Mühlgrabens“ bekannt zu machen.