Beschluss:
Die derzeit geltenden
Gebühren in der städtischen Tiefgarage, die mit Beschluss des VFA vom
14.11.2007 wie folgt festgesetzt wurden:
a) Dauerparker je 30 Tage 2. UG/24 Std. 40,00
€
b) Dauerparker je 30 Tage 1. UG/12 Std.
tagsüber 40,00
€
c) Veranstaltungen (außerhalb der normalen
Öffnungszeit) 2,00
€
d) mehrtägige Veranstaltung -
Kongressticket je Tag 2,50
€
e) Kurzparker max. drei Stunden 0,50
€
jede weitere angefangene Stunde 0,50
€
f) Sicherheitsgebühr für Parkkarte der
Dauerparker 25,00
€
g) Pauschalgebühr bei Verlust des
Parktickets 10,00
€
h) Tageshöchstgebühr 10,00
€
i) Motorradstellplatz 15,00
€
werden
beibehalten.
Alle genannten Beträge
verstehen sich künftig inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.