Beschluss:
Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Belange der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Privatpersonen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr.111.10 „Altenerding Süd“ für das Gebiet westlich der Langen Feldstraße, Stand 07.07.2020 wird mit dem geänderten Geltungsbereich gebilligt und die erneute Beteiligung und Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Verfahrensschritte durchzuführen.