Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Belange der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Privatpersonen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr.111.10 „Altenerding Süd“ für das Gebiet westlich der Langen Feldstraße, Stand 07.07.2020 wird mit dem geänderten Geltungsbereich gebilligt und die erneute Beteiligung und Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Verfahrensschritte durchzuführen.