Beschluss:
Auf Grundlage des § 1 (7) BauGB wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 144 für das Gebiet „Sandgrubensiedlung“ wird einschließlich
der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 144.1 für das Gebiet „Sandgrubensiedlung“ öffentlich bekannt zu machen.