Beschluss:
Mit dem Planstand vom 18.06.2020 und dessen Geltungsbereich besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorentwurf auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.