1. Beschluss:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125.3
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding
folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 125.3 für das Gebiet
„nördlich der Rotkreuzstraße im Bereich westlich der Greisslbräustraße“ wurde eine Veränderungssperre beschlossen,
die mit der Bekanntmachung am 12.07.2018 in Kraft getreten ist. Der
Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet. Mit dieser
Satzung, welche in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vom 18.06.2020
beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um ein Jahr, ab dem Tag der
Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die Verlängerung über ein weiteres Jahr
tritt am Tage der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 125.3 rechtsverbindlich wird.
Abstimmungsergebnis: angenommen 15:0
2. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt weitere erforderliche Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen 15:0