1. Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 200 für den Ortsteil Indorf für den Bereich entlang der St.‑Martin-Straße wird gemäß § 16 BauGB die Veränderungssperre als folgende Satzung beschlossen:
Satzung
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding
folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 200 für den Ortsteil Indorf
für den Bereich entlang der St.-Martin-Straße wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich ist in
beiliegender Skizze schwarz umrandet.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: angenommen 15:0
2. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt weitere notwendige Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen 15:0