Beschluss:
Das
Abwägungsmaterial aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).
Die
eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und
privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7
BauGB).
Die
Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 232 südlich und östlich der Straße „Am
Weiher“ mit Planungstand vom 05.05.2020 wird gebilligt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.