Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Abwägungsmaterial aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 wurde ermittelt und bewertet (§ 2 Abs. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7 BauGB).

 

Die Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 232 südlich und östlich der Straße „Am Weiher“ mit Planungstand vom 05.05.2020 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.