Beschluss:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 144.1
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding
folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 144.1 für das Gebiet
„Sandgrubensiedlung“ wurde eine
Veränderungssperre beschlossen, die mit der Bekanntmachung am 21.06.2018 in
Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz
umrandet. Mit dieser Satzung, welche in der Sitzung des Stadtrates vom
26.05.2020 beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um ein Jahr, ab Tag
der Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die Verlängerung über ein weiteres Jahr
tritt am Tage der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 144.1 rechtsverbindlich wird.