Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0

Beschluss:

 

Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 144.1

 

 

Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:

 

§ 1

 

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 144.1 für das Gebiet „Sandgrubensiedlung“ wurde eine Veränderungssperre beschlossen, die mit der Bekanntmachung am 21.06.2018 in Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet. Mit dieser Satzung, welche in der Sitzung des Stadtrates vom 26.05.2020 beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um ein Jahr, ab Tag der Bekanntmachung verlängert.

 

§ 2

 

Zur Sicherung der Planung dürfen

 

1.              Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

 

2.              erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

§ 3

 

Die Satzung über die Verlängerung über ein weiteres Jahr tritt am Tage der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 144.1 rechtsverbindlich wird.