Sitzung: 12.05.2020 Stadtrat
Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)
Beschluss:
1.
Die ehrenamtliche 2. Bürgermeisterin erhält neben ihrer Entschädigung als Stadtratsmitglied eine laufende monatliche Entschädigung in Höhe von 1.858,12 Euro.
Die festgesetzte Entschädigung wird bei einer Änderung der Grundgehälter der Besoldungsordnung A entsprechend nach Art. 54 Abs. 2 KWBG angepasst.
Abstimmungsergebnis: 40 : 0
Die 2. Bürgermeisterin Bauernfeind hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung nicht an der Abstimmung zu Beschluss Nr. 1 teilgenommen.
2.
Der ehrenamtliche 3. Bürgermeister erhält neben seiner Entschädigung als Stadtratsmitglied eine laufende Entschädigung in Höhe von 929,06 Euro.
Die festgesetzte Entschädigung wird bei einer Änderung der Grundgehälter der Besoldungsordnung A entsprechend nach Art. 54 Abs. 2 KWBG angepasst.
Abstimmungsergebnis: 40 : 0
Der 3. Bürgermeister Seeholzer hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung nicht an der Abstimmung zu Beschluss Nr. 2 teilgenommen.