Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)

Beschluss:

 

1.

 

Die ehrenamtliche 2. Bürgermeisterin erhält neben ihrer Entschädigung als Stadtratsmitglied eine laufende monatliche Entschädigung in Höhe von 1.858,12 Euro.

 

Die festgesetzte Entschädigung wird bei einer Änderung der Grundgehälter der Besoldungsordnung A entsprechend nach Art. 54 Abs. 2 KWBG angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis: 40 : 0

 

 

Die 2. Bürgermeisterin Bauernfeind hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung nicht an der Abstimmung zu Beschluss Nr. 1 teilgenommen.

 

 

2.

Der ehrenamtliche 3. Bürgermeister erhält neben seiner Entschädigung als Stadtratsmitglied eine laufende Entschädigung in Höhe von 929,06 Euro.

 

Die festgesetzte Entschädigung wird bei einer Änderung der Grundgehälter der Besoldungsordnung A entsprechend nach Art. 54 Abs. 2 KWBG angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis: 40 : 0

 

 

Der 3. Bürgermeister Seeholzer hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung nicht an der Abstimmung zu Beschluss Nr. 2 teilgenommen.