Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0

Beschluss:

 

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister der Stadt Erding wird entsprechend Art. 46 KWBG in Verbindung mit Anlage 2 des KWBG mit Wirkung vom 01. Mai 2020 auf 1.167,19 Euro festgesetzt.

 

Bei einer Änderung der Grundgehälter der Besoldungsordnung B ändert sich die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung entsprechend nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.

 

 


Oberbürgermeister Gotz hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung an der Abstimmung nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte die 2. Bürgermeisterin Bauernfeind.