Beschluss:
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung
für den Oberbürgermeister der Stadt Erding wird entsprechend Art. 46 KWBG in
Verbindung mit Anlage 2 des KWBG mit Wirkung vom 01. Mai 2020 auf 1.167,19 Euro
festgesetzt.
Bei einer Änderung der Grundgehälter der
Besoldungsordnung B ändert sich die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung
entsprechend nach Art. 46 Abs. 3 KWBG.
Oberbürgermeister Gotz hat aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Gemeindeordnung an der Abstimmung nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte die 2. Bürgermeisterin Bauernfeind.