Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Der Arbeitgeber gewährt den Beschäftigten eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.

 

  1. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

 

  1. Die Höhe der Zulage beträgt:

 

·         Beschäftigte in den Entgeltgruppen E 1 bis E 9c und S 1 bis S 15 TVöD in Höhe von 135,00 Euro monatlich

·         Beschäftigte in den Entgeltgruppen E 10 bis E 15 und S 16 bis S 18 TVöD in Höhe von 135,00 Euro monatlich

·         Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVAöD in Höhe von 70,00 Euro monatlich. Dieser Betrag wird ab 01.09.2020 an die allgemeine Tarifentwicklung angepasst. Dieser Betrag für Azubis und Praktikanten ist damit – anders als der Grundbetrag für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD dynamisch ausgestaltet

·         Beschäftigte in den Entgeltgruppen E 1 bis E 13 und S 1 bis S 18 TVöD und die Auszubildenden und Praktikanten im Geltungsbereich des TVAöD in Höhe von 50,00 Euro monatlich pro Kind

·         Beschäftigten in den Entgeltgruppen E 14 bis E 15 Ü TVöD in Höhe von 25,00 Euro monatlich pro Kind

 

  1. Die Großraumzulage München ist zusatzversorgungspflichtig.

 

  1. Die Großraumzulage entfällt ersatzlos

 

    1. und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind,

 

    1. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.

 

  1. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn der äTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.

 

  1. Die Münchenzulage tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.