Beschluss: keine Abstimmung

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Maßnahmen basierend auf der beiliegenden Maßnahmenliste sind als Bedarf bei der Regierung von Oberbayern anzumelden.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anmeldung vorzunehmen.