Beschluss:
Die Bedarfsmitteilung ist mit den vorgestellten Maßnahmen und den Kosten für das Jahr 2024 bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Beschluss:
Die Bedarfsmitteilung ist mit den vorgestellten Maßnahmen und den Kosten für das Jahr 2024 bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.