Beschluss:
Die Maßnahmen basierend auf der beiliegenden Maßnahmenliste sind als Bedarf bei der Regierung von Oberbayern anzumelden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anmeldung vorzunehmen.
Beschluss:
Die Maßnahmen basierend auf der beiliegenden Maßnahmenliste sind als Bedarf bei der Regierung von Oberbayern anzumelden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anmeldung vorzunehmen.