Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Planungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 70 A für das Gebiet „An der Westumgehung“ wird gebilligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.