Beschluss:
Der Planungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 70 A für das Gebiet „An der Westumgehung“ wird gebilligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.