Beschluss:
Dem Entwurf der Bauleitplanung wird zugestimmt.
Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für die Ortsabrundungssatzung Itzling durchzuführen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.