Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Sanierung auf der Grundlage des § 141 Abs. 3 BauGB wird aufrecht gehalten.

Der beigefügte Geltungsbereich wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss unter Hinweis auf die §§ 137, 138 und

139 BauGB einschließlich des Geltungsbereiches erneut bekannt zu machen.