Beschluss: keine Abstimmung

Beschluss:

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der privaten Personen und der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung wurden gesichtet, gewertet und untereinander als auch gegeneinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

 

Der Planentwurf wird gebilligt und die Offenlage als auch die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.