Beschluss:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird für das Rechnungsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Oberbürgermeister Max Gotz, durfte wegen Befangenheit nicht mit abstimmen.
Beschluss:
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird für das Rechnungsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Oberbürgermeister Max Gotz, durfte wegen Befangenheit nicht mit abstimmen.