Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird für das Rechnungsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

 


Oberbürgermeister Max Gotz, durfte wegen Befangenheit nicht mit abstimmen.