Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Die Wahlhelferentschädigung wird bei den Landtags- und Bezirkswahl 2023 auf 60 Euro und bei der Europawahl 2024 auf 55 Euro festgelegt. Außerdem wird den städtischen Wahlhelfern ein Tag Dienstbefreiung je Wahl gewährt.