Sitzung: 09.05.2023 Verwaltungs- und Finanzausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Die Wahlhelferentschädigung wird bei den Landtags- und Bezirkswahl 2023 auf 60 Euro und bei der Europawahl 2024 auf 55 Euro festgelegt. Außerdem wird den städtischen Wahlhelfern ein Tag Dienstbefreiung je Wahl gewährt.