Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Das Abwägungsmaterial wurde ermittelt und bewertet (§2 Abs. 3 BauGB). Die eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen der Träger öffentlicher und privater Belange wurden gegeneinander und untereinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).

 

Die Verwaltung wird für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 238 für das Gebiet nördlich der Dachauer Straße mit der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.