Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Für das neu zu erschließende Gebiet und die neu zu ordnenden Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 214 I südlich der Horststraße wird eine Umlegung nach § 45 und 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 wird das Umlegungsverfahren an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Erding übertragen.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Erding eine Vereinbarung zur Durchführung der Umlegung abzuschließen.