Beschluss:
Die Verleihung der Bezeichnung Ehrenkommandant kann bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Freiwilligen Feuerwehren beantragt werden.
Beschluss:
Die Verleihung der Bezeichnung Ehrenkommandant kann bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Freiwilligen Feuerwehren beantragt werden.