1. Beschluss:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 214 I für das Gebiet
südlich der Horststraße
Aufgrund der §§ 14 und 16
Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße wurde eine Veränderungssperre beschlossen,
die mit der Bekanntmachung am 14.06.2022 in Kraft getreten ist. Der
Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet. Mit dieser
Satzung, welche in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 09.03.2023
beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um ein Jahr, ab Tag der
Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die
Verlängerung über ein weiteres Jahr tritt am Tage der Bekanntmachung an den
Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt
in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 214 I
rechtsverbindlich wird.
Abstimmungsergebnis: angenommen;
15:0
2. Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen;
15:0