1.Beschluss:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 242 „Westlich der
Johann-Auer-Straße und östlich der Straße Am Kletthamer Feld“
Aufgrund der §§ 14 und 16
Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO), erlässt die Stadt Erding folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 242 „westlich der Johann-Auer-Straße und östlich der Straße Am
Kletthamer Feld“ wurde eine
Veränderungssperre beschlossen, die mit der Bekanntmachung am 04.05.2021 in
Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz
umrandet. Mit dieser Satzung, welche in der Sitzung des Planungs- und
Bauausschusses am 09.03.2023 beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um
ein Jahr, ab Tag der Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die
Verlängerung über ein weiteres Jahr tritt am Tage der Bekanntmachung an den
Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt
in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 242
rechtsverbindlich wird.
Abstimmungsergebnis: angenommen;
15:0
2. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen
Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen;
15:0