Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans wird zugestimmt.
Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße durchzuführen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.