Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans wird zugestimmt.

 

Es wird beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 214 I für das Gebiet südlich der Horststraße durchzuführen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.