Beschluss:
Die privaten und öffentlichen Belange wurden untereinander und gegeneinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Der Bebauungsplan Nr. 185.1 für das Gebiet zwischen Dr.-Henkel-Straße und Landgestütstraße wird auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bekannt zu machen.