Beschluss:
Mit der dargestellten Planung besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.
Beschluss:
Mit der dargestellten Planung besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.