Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

Mit der dargestellten Planung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.