Sitzung: 13.12.2022 Planungs- und Bauausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)
Beschluss 1:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 241 westlich der
Schloßallee in Aufhausen
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding
folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 241 westlich der Schloßallee
in Aufhausen wurde eine
Veränderungssperre beschlossen, die mit der Bekanntmachung am 18.01.2022 in
Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz
umrandet. Mit dieser Satzung, welche in der Sitzung des Planungs- und
Bauausschusses am 13.12.2022 beschlossen wurde, wird die Veränderungssperre um
ein Jahr, ab Tag der Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die Verlängerung über ein weiteres Jahr
tritt am Tage der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft,
sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 241 rechtsverbindlich wird.
Abstimmungsergebnis: angenommen;
13:0
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: angenommen; 13:0