Sitzung: 25.10.2022 Stadtrat
Beschluss: Mehrere Beschlüsse (s. Text)
Beschluss 1:
Satzung der Stadt Erding über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 240 westlich der
Waldstraße
Aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB), Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt die Stadt Erding
folgende Satzung einer Veränderungssperre:
§ 1
Für den Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 240 westlich der Waldstraße wurde eine Veränderungssperre beschlossen,
die mit der Bekanntmachung am 11.11.2021 in Kraft getreten ist. Der
Geltungsbereich ist in beiliegender Skizze schwarz umrandet. Mit dieser
Satzung, welche in der Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2022 beschlossen wurde,
wird die Veränderungssperre um ein Jahr, ab Tag der Bekanntmachung verlängert.
§ 2
Zur Sicherung der Planung dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
2.
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigenpflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
§ 3
Die Satzung über die Verlängerung über ein weiteres Jahr
tritt am Tage der Bekanntmachung an den Amtstafeln in Kraft.
Sie tritt ein Jahr, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan Nr. 240 rechtsverbindlich wird.
Abstimmungsergebnis: JA:
35 NEIN: 0
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: JA:
35 NEIN: 0