Beschluss:
Das dargestellte Konzept wird zur Kenntnis genommen.
Mit dem Vorgehen besteht Einverständnis. Die beiden Standorte 1 und 2 sollen
grundsätzlich für eine Nutzung durch Bauschuttrecyclinganlagen in Betracht kommen.
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der nächsten
Fortschreibung entsprechend angepasst.