Beschluss:
Es wird beschlossen den Bebauungsplan Nr. 220 für das Sondergebiet „Bundes- und Landesbehörden“ in einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südlich der ST 2084“ (VEP IV) zu ändern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.