Beschluss:
Die privaten und öffentlichen Belange wurden untereinander und gegeneinander abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Der Bebauungsplan Nr. 195 für das
Gebiet südlich der Bajuwarenstraße, westlich der Münchener Straße und nördlich
der Straße „Am Wasserwerk“ (Klinikum Erding) wird auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan bekannt zu machen.